ENTSORGUNGEN

Damit Sie sicher sind, dass alles da ist wo es sein soll!

Seit Einführung neuer Vorschriften im Zusammenhang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind neue Rahmenbedingungen bei der Entsorgung jeglichen Abfalls zu beachten. Die Verantwortlichkeit des Erzeugers oder Besitzers von Abfällen bleibt durch die Beauftragung Dritter unberührt.

In Ihrem eigenen Interesse sollte daher das von Ihnen beauftragte Unternehmen über die erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfügen – egal ob es sich bei Ihren Materialien um

  • Altmöbel,
  • technisches Equipment,
  • Sperrgut jeglicher Art oder
  • ausgediente Büroausstattungen

handelt. Als Unternehmer, Betriebsbeauftragter für Umweltfragen oder Abfallbeauftragter wie natürlich auch als Privathaushalt sollten Sie die Gewissheit haben, dass Ihr Altmobiliar umweltgerecht entsorgt wird.

Unser Unternehmen hat die Fachkunde und Eignungen in Form diverser Prüfungen nachgewiesen und aktualisiert die Umweltkenntnisse im Bereich „Entsorgung“ stets durch Schulungen und Seminare. Mit Kenntnissen über Gesetze und Verordnungen zur Abfall- und Reststoffverbringung ausgestattet, sind wir daher berechtigt, sachgerechte Entsorgung durchzuführen.
Neben der eigentlichen Beseitigung Ihrer Güter erhalten Sie nach Durchführung entsprechend dokumentierende Entsorgungsnachweise.

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